EU-Parlament fordert Verbot von Klonfleisch
Novel-Food-Verordnung:
EU-Parlament fordert Verbot von Klonfleisch
Straßburg, 07.07.10 - Das Europäische Parlament hat sich bei der Abstimmung über den Gesetzesvorschlag zu neuartigen Lebensmitteln, der die Zulassung von Lebensmitteln aus fremden Kulturkreisen und neuen Produktionsmethoden regelt, in zweiter Lesung erneut für ein Verbot von Fleisch geklonter Tiere ausgesprochen. Damit widersetzten sich die Abgeordneten der Kommission und dem Ministerrat, die Klonfleisch zunächst von der Verordnung ausnehmen wollen.
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"Mit der Forderung nach einem Verbot von Klonfleisch haben wir dem Wunsch der europäischen Bürger Nachdruck verliehen", erklärt die CDU-Europaabgeordnete und Expertin für Lebensmittelfragen, Dr. Renate Sommer. "Es gibt absolut kein Argument, das für die Zulassung von Klonfleisch auf unseren Speisekarten spricht. Wir haben keinen Mangel an Fleisch aus konventioneller Erzeugung. Warum also sollten wir die völlig sinnlose Tierquälerei des Klonens unterstützen? Nur ein Bruchteil der Klone ist überhaupt lebensfähig, und ein Großteil von diesen stirbt zudem innerhalb der ersten Lebensmonate unter großen Qualen."
Insgesamt werde die Technik des Klonens das EU-Parlament auch weiterhin beschäftigen, meint Sommer: "Es handelt sich um ein bioethisches Problem: Die Erfahrung zeigt, dass alle Reproduktionstechniken, die in der Tierproduktion 'funktionieren', letztendlich auch beim Menschen angewandt werden. Dies droht auch in vielleicht nicht allzu ferner Zukunft bei der Klon-Technik. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir uns bereits heute eindeutig und grundsätzlich gegen das Klonen aussprechen. Das wird auch die WHO akzeptieren müssen!"
In keinem Widerspruch zum Verbot von Klonfleisch steht laut Sommer die Ablehnung einer speziellen Kennzeichnung von Lebensmitteln, die aus Tieren gewonnen werden, welche mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt wurden:
"Diese Forderung wurde richtigerweise zurückgewiesen. Da es kaum Tiere gibt, die nicht mit GV-Futter ernährt werden, wäre eine solche Kennzeichnung völlig sinnlos. Außerdem überträgt sich die genetische Veränderung der Futterpflanzen,
die schließlich von den Tieren verdaut werden, nicht auf die tierischen Erzeugnisse: In Fleisch, Milch und Eiern ist diese genetische Veränderung schlichtweg nicht vorhanden. Deshalb hatte sich das Europäische Parlament bereits in der Verordnung über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO-Lebens- und Futtermitteln, die 2004 in Kraft trat, für eine Ausnahme entsprechender tierischer Erzeugnisse von der Kennzeichnungspflicht ausgesprochen. Wer dennoch aus ideologischen Gründen und sehr populistisch eine derartige Kennzeichnung fordert, sollte dem Verbraucher auch erklären, dass damit ohne jeglichen Zusatznutzen der Preis für tierische Erzeugnisse um ein Mehrfaches ansteigen würde," erklärt die Europaabgeordnete für das Ruhrgebiet abschließend.
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Tel: + 32 (0)2.284.73.83 bzw. E-mail:renate.sommer@europarl.europa.eu |